
Was muss in einer Barrierefreiheitserklärung stehen? (Checkliste)
Checkliste: Was in eine Barrierefreiheitserklärung gehört – Geltungsbereich, Standards (WCAG/BITV/BFSG), Konformitätsstatus, nicht barrierefreie Inhalte, Feedback-Kontakt, Durchsetzungsverfahren sowie Datum und regelmäßige Aktualisierung.
Was muss in einer Barrierefreiheitserklärung stehen ist eine der häufigsten Fragen rund um digitale Barrierefreiheit – und das aus gutem Grund. Viele Websites haben inzwischen eine Erklärung verlinkt, aber inhaltlich fehlt oft Entscheidendes oder es sind nur allgemeine Textbausteine enthalten. Genau das kann rechtlich und praktisch problematisch werden.
Eine Barrierefreiheitserklärung ist kein formaler Lückenfüller. Sie soll transparent zeigen, wie barrierefrei eine Website wirklich ist, wo es Einschränkungen gibt und wie Betroffene reagieren können. Damit sie diese Funktion erfüllt, muss sie bestimmte Inhalte zwingend enthalten.
Grundlegende Angaben zur Website
Zu Beginn muss klar erkennbar sein, auf welche Website oder welchen Webauftritt sich die Barrierefreiheitserklärung bezieht. Dazu gehört der Name der Website oder des Unternehmens sowie der konkrete Geltungsbereich, also ob sich die Erklärung auf die komplette Website oder nur auf bestimmte Teile bezieht.
Ebenso wichtig ist ein Hinweis darauf, nach welchen Standards die Barrierefreiheit bewertet wird. In der Regel sind das die WCAG in Verbindung mit der BITV beziehungsweise dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ohne diese Einordnung fehlt der rechtliche Bezug.
Aussage zum Stand der Barrierefreiheit
Ein zentraler Bestandteil ist der sogenannte Konformitätsstatus. Hier erklärst Du, ob Deine Website vollständig barrierefrei, teilweise barrierefrei oder nicht barrierefrei ist. Diese Aussage muss ehrlich und nachvollziehbar sein, denn sie bildet die Grundlage für Vertrauen und rechtliche Klarheit.
Wenn Deine Website noch nicht vollständig barrierefrei ist, darf und soll das auch so benannt werden. Wichtig ist, dass die Erklärung realistisch bleibt und keine pauschalen Aussagen trifft, die nicht belegt werden können.
Nicht barrierefreie Inhalte transparent benennen
Ein besonders häufiger Fehler ist, dass bekannte Barrieren nicht konkret aufgeführt werden. In einer korrekten Barrierefreiheitserklärung müssen nicht barrierefreie Inhalte beschrieben werden, idealerweise mit einer kurzen Begründung. Das können technische Einschränkungen, externe Inhalte oder noch nicht umgesetzte Anpassungen sein.
Diese Transparenz ist ausdrücklich gewollt. Sie zeigt, dass Barrierefreiheit ernst genommen wird und kontinuierlich verbessert werden soll.
Feedback-Mechanismus und Kontaktmöglichkeit
Ein verpflichtender Bestandteil ist die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bei Barrieren. Nutzer:innen müssen unkompliziert mitteilen können, wenn sie auf Probleme stoßen. Dafür reicht keine anonyme Kontaktseite ohne Bezug zur Barrierefreiheit aus.
Die Barrierefreiheitserklärung sollte klar benennen, wie und an wen Feedback gesendet werden kann und dass diese Rückmeldungen sich explizit auf Barrierefreiheit beziehen.
Hinweise zum Durchsetzungsverfahren
Gerade für öffentliche Stellen, aber zunehmend auch für andere Anbieter, gehört ein Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren in die Erklärung. Dieser Abschnitt informiert darüber, was Nutzer:innen tun können, wenn sie keine zufriedenstellende Antwort auf ihr Feedback erhalten.
Auch hier ist Verständlichkeit entscheidend. Der Text sollte sachlich erklären, welche Stelle zuständig ist und wie das Verfahren grundsätzlich abläuft.
Aktualität und Pflege der Erklärung
Eine Barrierefreiheitserklärung muss erkennen lassen, wann sie erstellt oder zuletzt aktualisiert wurde. Das Datum signalisiert, wie aktuell die Angaben sind, und ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Fehlt es, wirkt die Erklärung schnell veraltet oder ungeprüft.
Da sich Websites regelmäßig ändern, gehört die Pflege der Erklärung fest zum Barrierefreiheitsprozess dazu.
Fazit: Inhalt schlägt Formalität
Die Frage „was muss in einer Barrierefreiheitserklärung stehen“ lässt sich nicht mit einem einzigen Satz beantworten, aber mit einem klaren Prinzip: Die Erklärung muss vollständig, ehrlich und verständlich sein. Sie verbindet rechtliche Anforderungen mit echter Transparenz für Nutzer:innen.
Wenn alle relevanten Inhalte enthalten sind und regelmäßig überprüft werden, wird die Barrierefreiheitserklärung zu dem, was sie sein soll: eine verlässliche Orientierungshilfe und ein wichtiger Baustein für digitale Zugänglichkeit und Rechtssicherheit.
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