Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung, wenn meine Website klein ist?

Eine kleine Website ist nicht automatisch von der Barrierefreiheitserklärung ausgenommen. Entscheidend sind Zweck der Seite, ob Du öffentliche Stelle bist und ob Dein Angebot unter das BFSG fällt. Auch freiwillig kann eine Erklärung sinnvoll sein.

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Warum „klein“ kein rechtliches Kriterium istWie es bei kleinen Unternehmen und Selbstständigen aussiehtPrivate Websites sind ein SonderfallFazit: Klein heißt nicht automatisch ausgenommen

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung, wenn meine Website klein ist? Diese Frage stellen sich viele Selbstständige, kleine Unternehmen, Vereine oder Betreiber sehr überschaubarer Websites. Die kurze Antwort lautet: Die Größe Deiner Website allein entscheidet nicht darüber, ob Du eine Barrierefreiheitserklärung brauchst. Entscheidend sind andere Faktoren, die häufig übersehen werden.

Viele gehen davon aus, dass Barrierefreiheit nur große Portale oder komplexe Unternehmensseiten betrifft. In der Praxis ist das ein Irrtum. Gesetzliche Pflichten knüpfen nicht an Seitenumfang oder Besucherzahlen an, sondern an die Art der Organisation und den Zweck der Website.

Warum „klein“ kein rechtliches Kriterium ist

Ob eine Barrierefreiheitserklärung erforderlich ist, hängt nicht davon ab, ob Deine Website nur fünf Unterseiten hat oder täglich wenig Traffic bekommt. Maßgeblich ist, ob Du als öffentliche Stelle oder als bestimmtes Unternehmen im Sinne der geltenden Gesetze einzuordnen bist. Öffentliche Stellen sind grundsätzlich verpflichtet, unabhängig davon, wie groß oder klein ihre Website ist.

Für private Unternehmen spielt vor allem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eine Rolle. Auch hier ist nicht die Größe der Website ausschlaggebend, sondern ob Du mit Deinen digitalen Angeboten bestimmte Leistungen für Verbraucher anbietest. Eine kleine Website kann also genauso betroffen sein wie eine große, wenn sie unter den Anwendungsbereich fällt.

Wie es bei kleinen Unternehmen und Selbstständigen aussieht

Für viele kleine Unternehmen, Selbstständige oder Vereine besteht aktuell keine generelle Pflicht, eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen. Dennoch kann sie sinnvoll sein, auch wenn sie rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben ist. Eine freiwillige Erklärung schafft Transparenz, zeigt Verantwortungsbewusstsein und kann helfen, Missverständnisse oder Beschwerden frühzeitig zu vermeiden.

Gerade kleine Websites profitieren davon, frühzeitig Klarheit zu schaffen. Wer offen darlegt, in welchem Umfang Barrierefreiheit umgesetzt ist und wo es noch Einschränkungen gibt, reduziert rechtliche Risiken und signalisiert Nutzern, dass Barrierefreiheit ernst genommen wird.

Private Websites sind ein Sonderfall

Reine private Websites ohne geschäftlichen oder öffentlichen Zweck sind in der Regel nicht verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen. Sobald jedoch ein Angebot wirtschaftlich genutzt wird, etwa durch Dienstleistungen, Produkte oder Vereinsangebote, kann sich diese Einschätzung ändern. Die Grenze zwischen privat und geschäftlich ist dabei oft fließend und wird häufig unterschätzt.

Deshalb ist es wichtig, nicht nur auf die Größe der Website zu schauen, sondern auf ihren Zweck. Eine kleine Seite mit Kontaktformular und Leistungsbeschreibung kann rechtlich relevanter sein als ein großes Hobbyprojekt ohne Außenwirkung.

Fazit: Klein heißt nicht automatisch ausgenommen

Eine kleine Website bedeutet nicht automatisch, dass Du keine Barrierefreiheitserklärung brauchst. Die Entscheidung hängt nicht vom Umfang der Inhalte ab, sondern von rechtlichen Rahmenbedingungen und der Art Deiner Organisation. Wer vorschnell davon ausgeht, dass „zu klein“ gleich „nicht betroffen“ ist, kann sich irren.

Wenn Du unsicher bist, lohnt sich eine kurze Prüfung Deiner Website und Deines Angebots. So stellst Du sicher, dass Du Deine Pflichten kennst und frühzeitig richtig handelst, statt später reagieren zu müssen.

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