
Wo platziere ich die Barrierefreiheitserklärung auf der Website?
Wo gehört die Barrierefreiheitserklärung hin? Am besten auf eine eigene Seite und von jeder Unterseite aus erreichbar – idealerweise über einen klar benannten Link im Footer. Ergänzende Links (z. B. Sitemap/Impressum) erhöhen die Auffindbarkeit.
Wo platziere ich die Barrierefreiheitserklärung ist eine der häufigsten Fragen rund um digitale Barrierefreiheit. Die kurze Antwort lautet: so, dass sie leicht auffindbar, dauerhaft erreichbar und für alle Nutzer:innen ohne Hürden zugänglich ist. Genau das ist nicht nur eine Empfehlung, sondern Teil der rechtlichen Erwartung an eine korrekte Barrierefreiheitserklärung.
Eine Barrierefreiheitserklärung erfüllt ihren Zweck nur dann, wenn Menschen sie tatsächlich finden können. Eine versteckte oder schwer zugängliche Platzierung gilt im Zweifel als unzureichend, auch wenn der Inhalt formal korrekt ist.
Warum die Platzierung so wichtig ist
Die Barrierefreiheitserklärung ist kein internes Dokument, sondern eine öffentliche Information. Sie soll transparent machen, wie zugänglich Deine Website ist, welche Einschränkungen es gibt und wie Nutzer:innen Feedback geben oder ein Durchsetzungsverfahren anstoßen können. Wenn diese Informationen nicht leicht erreichbar sind, wird genau dieses Ziel verfehlt.
Aus rechtlicher Sicht spielt die Auffindbarkeit eine zentrale Rolle. Sowohl nach BITV als auch im Kontext des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes wird erwartet, dass die Erklärung ohne Umwege erreichbar ist. Nutzer:innen sollen nicht suchen müssen, sondern sie intuitiv finden können.
Der Footer ist der empfohlene Standard
In der Praxis hat sich der Footer als sinnvollster Ort etabliert. Der Footer ist auf allen Seiten vorhanden, unabhängig davon, wo sich jemand gerade auf der Website befindet. Dadurch ist die Barrierefreiheitserklärung jederzeit erreichbar, ohne dass zusätzliche Navigationsebenen nötig sind.
Ein klar benannter Link im Footer, etwa mit der Bezeichnung „Erklärung zur Barrierefreiheit“, ist aus Accessibility-Sicht gut geeignet. Screenreader-Nutzer:innen, Tastatur-Nutzer:innen und Menschen mit kognitiven Einschränkungen profitieren davon, wenn der Link eindeutig und konsistent benannt ist.
Gehört die Barrierefreiheitserklärung ins Impressum?
Das Impressum allein ist kein idealer Platz. Zwar wird die Barrierefreiheitserklärung dort manchmal zusätzlich verlinkt, sie sollte aber nicht ausschließlich im Impressum versteckt sein. Viele Nutzer:innen rufen das Impressum nur bei rechtlichen Fragen auf und erwarten dort keine Informationen zur Zugänglichkeit.
Besser ist es, die Erklärung als eigene Seite anzulegen und von mehreren Stellen aus erreichbar zu machen. Der Footer bleibt dabei der wichtigste Einstiegspunkt, während zusätzliche Verlinkungen die Auffindbarkeit weiter verbessern können.
Hauptnavigation, Sitemap und weitere Zugänge
Eine Platzierung in der Hauptnavigation ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. In umfangreichen Menüs kann der Link untergehen oder auf mobilen Geräten schwer auffindbar sein. Entscheidend ist weniger die Anzahl der Links als ihre Klarheit und Konsistenz.
Hilfreich ist es, die Barrierefreiheitserklärung zusätzlich in der Sitemap zu führen. Das unterstützt nicht nur die Auffindbarkeit für Nutzer:innen, sondern signalisiert auch Suchmaschinen, dass es sich um eine relevante und eigenständige Seite handelt.
Was Du bei der Umsetzung beachten solltest
Die Barrierefreiheitserklärung muss selbst barrierefrei sein. Das bedeutet, dass der Link gut kontrastiert, per Tastatur erreichbar und korrekt beschriftet sein muss. Auch die Zielseite sollte den grundlegenden Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entsprechen, sonst entsteht ein Widerspruch zwischen Anspruch und Realität.
Wichtig ist außerdem, dass der Link dauerhaft besteht. Temporäre Platzierungen, wechselnde URLs oder nur zeitweise sichtbare Hinweise sind problematisch und können im Zweifel als nicht ausreichend gewertet werden.
Fazit: Sichtbar, eindeutig und dauerhaft
Die Antwort auf die Frage „Wo platziere ich die Barrierefreiheitserklärung?“ lässt sich klar zusammenfassen. Sie gehört auf eine eigene, öffentlich zugängliche Seite und muss von jeder Unterseite aus leicht erreichbar sein. Der Footer ist dafür der bewährte Standard, ergänzt durch klare Benennung und saubere technische Umsetzung.
Wenn Deine Barrierefreiheitserklärung schnell gefunden wird, erfüllst Du nicht nur formale Anforderungen. Du zeigst auch, dass Barrierefreiheit für Dich kein Pflichttext, sondern ein ernst gemeinter Teil Deiner Website ist.
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