Gesetzliche Bestimmungen der BFSG auf einen Blick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) definiert die rechtlichen Anforderungen für digitale Barrierefreiheit in Deutschland. Es setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um und erweitert die Vorgaben der BITV 2.0.

Kernpunkte der BFSG-Vorschriften und Pflichten

  1. Geltungsbereich: Das BFSG gilt für öffentliche Stellen und private Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten.

  2. Zeitplan: Die gesetzlichen Bestimmungen treten stufenweise in Kraft, mit vollständiger Umsetzung bis 2025.

  3. Technische Standards: Das BFSG orientiert sich an den WCAG 2.1 Richtlinien und der EN 301 549, die konkrete Barrierefreiheitsanforderungen definieren.

  4. Dokumentationspflicht: Unternehmen müssen ihre Bemühungen zur Einhaltung der BFSG-Anforderungen nachweisbar dokumentieren.

  5. Sanktionen: Bei Nichteinhaltung der Barrierefreiheit drohen rechtliche Konsequenzen, einschließlich Bußgelder.

BFSG und internationale Standards

Das BFSG steht im Einklang mit internationalen Barrierefreiheitsstandards und integriert die BITV 2.0 Anforderungen. Es schafft eine einheitliche rechtliche Grundlage für digitale Barrierefreiheit in Deutschland und harmonisiert nationale Gesetze mit EU-Vorgaben.

Fazit

Die gesetzlichen Regelungen des BFSGs stellen klare Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Stellen. Die Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben ist entscheidend für die Schaffung einer inklusiven digitalen Umgebung und die Vermeidung rechtlicher Risiken.