Web Content Accessiblity Guidelines (WCAG)

Die WCAG bilden die grundlegenden Richtlinien für ein barrierefreies Internet

Inhalt

Die Prinzipien, Richtlinien und ErfolgskriterienKonformität und Prüfung einer Website

Stellen Sie sich das Internet wie eine große Bibliothek vor. Es ist ein Ort voller Informationen, die jeder nutzen kann. Was ist aber, wenn man – um in die Bibliothek zu gelangen – einige Treppenstufen hinauf gehen muss?

Dann ist die Erreichbarkeit für alle nicht mehr gewährleistet. Menschen, die nicht mehr gut oder gar nicht mehr laufen können, brauchen eine Rampe oder ähnliche Hilfen. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zeigen, wie wichtig Zugangsrampen im Internet sind. Sie geben auch Anleitungen, wie diese aussehen sollten.

Die WCAG – auf Deutsch: „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ – sollen dabei helfen, Websites zugänglich und barrierefrei zu gestalten. Ziel dabei ist, dass jeder Mensch – unabhängig von körperlichen, kognitiven und technischen Möglichkeiten – auf Websites zugreifen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass sämtliche Webinhalte auch für Menschen mit Behinderungen abrufbar und zugänglich sind.

Die WCAG bieten Zugangsrampen für Blinde und Sehbehinderte. Sie helfen auch Gehörlosen und Menschen mit Hörproblemen. Zudem unterstützen sie Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen. Aber auch generell ermöglichen die Richtlinien eine einfachere Nutzung der Webinhalte für alle.

Die WCAG wurden von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Cosortium (W3C) verfasst. Im Jahr 1999 wurde eine erste Fassung der WCAG veröffentlicht – die seit 2018 veröffentlichte und meistgenutzte Version lautet WCAG 2.1. Die aktuelle Version ist lautet WCAG 2.2, sie ist aber noch nicht rechtlich bindend. Einer der Schwerpunkte bei dieser Version liegt auf der Nutzung mobiler Geräte.

Die Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien

Die Basis der WCAG 2.1 bilden folgende vier Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit

  • Bedienbarkeit

  • Verständlichkeit

  • Robustheit

Barrierefreiheit wird erst dann gewährleistet, sobald jedes einzelne dieser Prinzipien erfüllt wurde. Was diese Prinzipien bedeuten und wie man sie umsetzt, steht in den 13 Richtlinien. So fordert z.B. die erste Richtline zum Prinzip der Bedienbarkeit, dass „alle Funktionen per Tastatur zugänglich“ sein müssen.

Richtlinie 3.1. legt fest, dass Verständlichkeit unter anderem dann erreicht wird, sobald Inhalte „lesbar und verständlich“ gemacht wurden. Die Richtlinien geben also vor, welche Maßnahmen notwendig sind, um Webinhalte für alle zugänglich zu machen.

Wie diese Maßnahmen konkret umzusetzen sind, wird in den 78 sogenannten Erfolgskriterien beschrieben. Diese sind Unterkategorien der Richtlinien – das heißt: die 13 Richtlinien sind erneut unterteilt in die verschiedenen Erfolgskriterien. Unter jedem Erfolgskriterium gibt es viele Techniken. Diese Techniken können genutzt werden, um das Kriterium zu erfüllen.

Die Grundlage für das Testen von Barrierefreiheit stellen somit die Erfolgskriterien dar. Um Barrierefreiheit zu erreichen, muss also den Handelsanweisungen der Kriterien genügt werden.

Um die Erfolgskriterien effektiv umzusetzen, ist es wichtig, dass Webentwickler und Designer sich mit den verschiedenen Techniken vertraut machen. Dazu gehören beispielsweise die Verwendung von klaren und einfachen Sprache, die Strukturierung von Inhalten durch Überschriften und Listen sowie die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass Informationen für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten zugänglich sind.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Berücksichtigung von Farben und Kontrasten. Eine ausreichende Farbkontrastierung sorgt dafür, dass Texte auch für Menschen mit Sehbehinderungen gut lesbar sind. Zudem sollten interaktive Elemente, wie Buttons und Links, so gestaltet sein, dass sie leicht zu erkennen und zu bedienen sind.

Die regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit ist ebenfalls entscheidend. Dies kann durch automatisierte Tests, aber auch durch manuelle Überprüfungen und Nutzerfeedback geschehen. Indem man die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen einbezieht, können wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden, die zur Verbesserung der Zugänglichkeit beitragen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Umsetzung der Richtlinien und Erfolgskriterien nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung ist, sondern auch eine Chance, die Nutzererfahrung für alle zu verbessern. Indem wir Barrieren abbauen und Inhalte für jeden zugänglich machen, fördern wir eine inklusive digitale Welt.

Konformität und Prüfung einer Website

Die Erfolgskriterien sind in drei Konformitätsstufen eingeteilt, die aufeinander aufbauen:

  • A (niedrigste)

  • AA (mittlere)

  • AAA (höchste)

Jedes Erfolgskriterium wird also einer dieser Stufen zugeordnet. Kriterien der Stufe A stellen das notwendige Grundgerüst für Barrierefreiheit dar und müssen in jedem Fall erfüllt werden. Beispiele dafür sind die Bereitstellung von Untertiteln für Videos und von Alternativtexten für Bilder.

Die Konformitätsstufen AA und AAA erweitern den Katalog um weitere Erfolgskriterien. Darunter fallen für die Stufe AA z.B. die Herstellung guter Vergrößerbarkeit der Webinhalte und guter Kontraste. Generell führt diese Konformitätsstufe Anweisungen ein, die besonders für sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer wichtig sind.

Die Kriterien für die höchste Stufe AAA sind unter anderem die Nutzung einfacher Sprache. Auch Textversionen von Videos sind wichtig. Diese Stufe zu erreichen ist selten möglich.

Alle Anforderungen müssen erfüllt sein, auch die der zwei vorherigen Stufen. Die Erfolgskriterien lassen sich jedoch nicht immer auf alle Inhaltsformen anwenden.

Jede Prüfung einer Website auf Barrierefreiheit prüft, ob die Inhalte den Erfolgskriterien der verschiedenen Stufen entsprechen. In einer Prüfung geht es darum, zu prüfen, ob die Webinhalte den Erfolgskriterien entsprechen.

Wenn alle Inhalte einer Website die Kriterien der Stufe A erfüllen, kann sie sich barrierefrei nennen. Das bedeutet, dass die Barrierefreiheit nicht bestätigt werden kann.

Dies geschieht, wenn ein Kriterium nicht erfüllt ist. Die Bestätigung erfolgt erst, wenn das Problem behoben ist.

Es ist generell empfehlenswert, so viele Anforderungen der WCAG 2.1 wie möglich umzusetzen. Dabei ist es realistisch und erstrebenswert, Konformitätsstufe AA zu erreichen.

FAQ

Welche Tools helfen bei der Prüfung der Barrierefreiheit?

WAVE, axe, Lighthouse, WCAG-Color-Checker und manuelle Tests durch Screenreader wie NVDA oder JAWS.

Welche Bedeutung hat die BITV 2.0 für das BFSG?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regelt die digitale Barrierefreiheit für öffentliche Stellen und ergänzt das BFSG für private Anbieter.

Was sind die 4 Prinzipien der WCAG 2.1?

Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich und Robust – sie definieren, wie digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich sein müssen.

Welche technischen Standards gelten für das BFSG?

EN 301 549 ist der maßgebliche Standard für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten in der EU.

Was ist EN 301 549 und warum ist sie relevant?

Sie ist der europäische Standard für digitale Barrierefreiheit und legt die technischen Anforderungen an Websites, Software und Hardware fest.

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