Ist meine Website barrierefrei, wenn ich eine Erklärung habe?

Eine Barrierefreiheitserklärung macht eine Website nicht automatisch barrierefrei. Entscheidend ist die tatsächliche Umsetzung nach WCAG/BITV: Struktur, Kontraste, Tastaturbedienung und Screenreader-Kompatibilität. Die Erklärung dokumentiert nur den Status und bekannte Barrieren.

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Warum eine Barrierefreiheitserklärung nicht ausreichtWann gilt eine Website wirklich als barrierefrei?Erklärung und Umsetzung gehören zusammenFazit: Die Erklärung ist kein Freifahrtschein

Ist meine Website barrierefrei, wenn ich eine Erklärung habe? Die kurze Antwort lautet: nein. Eine Barrierefreiheitserklärung allein macht eine Website nicht barrierefrei. Genau dieses Missverständnis taucht in der Praxis sehr häufig auf, weil Erklärung und tatsächliche Umsetzung oft miteinander verwechselt werden.

Eine Barrierefreiheitserklärung ist zunächst nur eine Beschreibung. Sie sagt aus, wie zugänglich eine Website aktuell ist, nicht ob sie es tatsächlich ist. Ob Deine Website barrierefrei ist, entscheidet sich immer an der tatsächlichen Nutzung durch Menschen und assistive Technologien.

Warum eine Barrierefreiheitserklärung nicht ausreicht

Die Barrierefreiheitserklärung ist ein Pflicht- und Transparenzdokument, aber kein technischer Nachweis. Sie beschreibt den Konformitätsstatus, benennt bekannte Barrieren und erklärt, wie Feedback gegeben werden kann. Wenn die Website selbst aber weiterhin schlecht strukturiert ist, keine ausreichenden Kontraste bietet oder nicht per Tastatur bedienbar ist, bleibt sie faktisch nicht barrierefrei.

Rechtlich und praktisch zählt immer die Umsetzung. Prüfstellen, Betroffene oder Aufsichtsbehörden bewerten nicht, ob eine Erklärung existiert, sondern ob Inhalte tatsächlich zugänglich sind. Eine Erklärung ohne Umsetzung kann im Zweifel sogar Aufmerksamkeit auf bestehende Mängel lenken.

Wann gilt eine Website wirklich als barrierefrei?

Eine Website gilt erst dann als barrierefrei, wenn sie die relevanten Anforderungen erfüllt, zum Beispiel nach WCAG oder BITV. Das betrifft Struktur, Navigation, Inhalte und Technik gleichermaßen. Screenreader müssen Inhalte korrekt erfassen können, Formulare müssen verständlich sein und wichtige Funktionen dürfen nicht nur mit der Maus nutzbar sein.

Die Barrierefreiheitserklärung kommt erst danach ins Spiel. Sie dokumentiert diesen Zustand und macht transparent, wo es eventuell noch Einschränkungen gibt. Ohne diese tatsächliche Zugänglichkeit bleibt jede Erklärung inhaltlich leer.

Erklärung und Umsetzung gehören zusammen

In der Praxis ist es wichtig, beides sauber zu trennen und gleichzeitig zusammenzudenken. Die barrierefreie Website ist die Umsetzung von Barrierefreiheit, die Barrierefreiheitserklärung ist die begleitende Information darüber. Das eine ersetzt das andere nicht, sondern ergänzt es.

Wer nur eine Erklärung veröffentlicht, ohne die Website zu prüfen und anzupassen, erfüllt weder den Gedanken der Barrierefreiheit noch schafft er echte Rechtssicherheit. Umgekehrt ist eine gut umgesetzte Website ohne Erklärung oft unvollständig, weil Transparenz und Nachvollziehbarkeit fehlen.

Fazit: Die Erklärung ist kein Freifahrtschein

Eine Barrierefreiheitserklärung bedeutet nicht automatisch, dass Deine Website barrierefrei ist. Sie ist ein wichtiger Bestandteil, aber kein Beweis für tatsächliche Zugänglichkeit. Entscheidend ist immer, wie die Website funktioniert, nicht was über sie geschrieben wird.

Wenn Du sicher sein willst, ob Deine Website wirklich barrierefrei ist, kommst Du an einer inhaltlichen und technischen Prüfung nicht vorbei. Erst wenn Umsetzung und Erklärung zusammenpassen, kannst Du von echter digitaler Barrierefreiheit sprechen.

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