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Landesgleichstellung in Brandenburg

Geregelt in BbgBGG (BbgBITV)

In Brandenburg gelten die Bestimmungen des Gesetzes des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – kurz: BbgBGG). Paragraf § 9 regelt die Anforderungen für Barrierefreie Informationstechnik und bezieht sich dabei auf die EU-Richtlinie 2102.

Im September 2019 wurde die Brandenburgische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – kurz: BbgBITV) erlassen. Paragraf § 2 verweist auf die Grundprinzipien der WCAG 2.1 und ebenfalls auf die EU-Richtlinie 2102. Auch eine Barrierefreiheits-Erklärung und entsprechender Feedback-Mechanismus müssen eingerichtet werden.

Die Überwachung der Durchsetzung und Einhaltung übernimmt das Landesamt für Soziales und Versorgung. Dieses muss zum 30. März 2021 und nachfolgend alle drei Jahre zum 30. März an die Überwachungsstelle des Bundes Bericht erstatten.

Weiterhin müssen die Vorschriften der BbgBITV auf Websites öffentlicher Stellen spätestens ab dem 23. September 2020 und für mobile Anwendung derselben ab dem 23. Juni 2021 angewendet werden.