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Landesgleichstellungsgesetze auf Länderebene

Für öffentliche Stellen auf Landes- oder Kommunalebene gelten die Gleichstellungsgesetze der jeweiligen Bundesländer.

Durch die Veröffentlichung der EU-Richtlinie 2102 wurden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, freie Zugänge zu Webangeboten zu stellen. In Deutschland regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) die Barrierefreiheit sämtlicher Webangebote öffentlicher Stellen auf Bundesebene. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) legt die für die Umsetzung notwendigen Anforderungen fest.

Für die öffentlichen Stellen der einzelnen Bundesländer – darunter fallen auch die der Kommunen – gelten jeweils eigene, länderspezifische Gesetze und Verordnungen. Dabei können diese frei entscheiden, ob sie die Anforderungen der BITV 2.0 umsetzen oder andere Regelungen treffen. Durch die EU-Richtlinie sind sie jedoch verpflichtet, die Mindestanforderungen der Europäischen Norm EN 301 549 zu erfüllen.

Baden-Württemberg

L-BGG (L-BGG-DVO)

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Bayern

BayBGG (BayEGovV)

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Berlin

LGBG (EGovG Bln)

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Brandenburg

BbgBGG (BbgBITV)

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Bremen

BremBGG

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Hamburg

HmbGGmbH (HmbBITVO)

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Hessen

HessBGG (BITV HE)

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Mecklenburg-Vorpommern

LBGG M-V (BITVO M-V)

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Niedersachsen

NBGG

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Nordrhein-Westfalen

BGG NRW (BITV NRW)

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Rheinland-Pfalz

LGGBehM RLP (BITV RP)

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Saarland

SBGG

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Sachsen

SächsInklusG (BfWebG)

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Sachsen-Anhalt

BGG LSA

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Schleswig-Holstein

LBGG

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Thüringen

ThürGIG (ThürBITV)

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