Landesgleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern
Geregelt in LBGG M-V (BITVO M-V)
In Mecklenburg-Vorpommern ist das Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz – kurz: LBGG M-V) seit Juli 2006 in Kraft. Paragraf § 13 regelt den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen und bezieht sich dabei sowohl auf die vier Grundprinzipien der WCAG 2.1 als auch auf die EU-Richtlinie 2102. Umgesetzt wird das Gesetz durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern – kurz: BITVO M-V) von Juli 2007.
Die Anforderungen der BITVO M-V orientieren sich an den Richtlinien der nicht mehr aktuellen WCAG 1.0 von 1999. Zur Umsetzung von Barrierefreiheit müssen Webangebote die Anforderungen und Bedingungen der Prüfpunkte der Priorität 1 der WCAG 1.0 erfüllen.
Laut dem LBGG M-V ist das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung zusammen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung dafür zuständig, barrierefreie Informationstechnik durchzusetzen und zu überprüfen. Mit Bezug auf die EU-Richtlinie 2102 wird eine Barrierefreiheits-Erklärung und der dazugehörige Feedback-Mechanismus gefordert. Ebenso sind die drei Ministerien für die Berichterstattung an die überprüfende Bundesstelle zuständig.