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Landesgleichstellung in Saarland
Geregelt in SBGG
Im Saarland regelt das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz – kurz: SBGG) von November 2003 die Belange der Barrierefreien Informationstechnik. Das Gesetz bezieht sich dabei auf die Anforderungen der BITV 2.0 und verweist auf die EU-Richtlinie 2102.
Dementsprechend müssen eine Barrierefreiheits-Erklärung und dazugehöriger Feedbackmechanismus eingerichtet werden. Die Überwachung des Stands der Barrierefreiheit und die Einhaltung der Vorgaben des SBGG obliegt dem unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte.