Landesgleichstellung in Sachsen-Anhalt
Geregelt in BGG LSA
Das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt – kurz: BGG LSA) von Dezember 2010 dient der Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie 2102. Die Paragrafen § 16 - § 16f regeln dabei die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit und beziehen sich auf die vier Grundprinzipien der WCAG 2.1.
Das BGG LSA fordert die Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung und entsprechendem Feedback-Mechanismus. Die Erklärung ist auf Websites öffentlicher Stellen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2020 bereitzustellen. Mobile Anwendungen müssen die Erklärung ab dem 23. Juni 2021 veröffentlichen.
Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit wurde sowohl als Überwachungs- als auch als Ombudsstelle eingerichtet. Sie hat ebenfalls die Aufgabe, Bericht über die Nutzung des Durchsetzungsverfahren an das für Politik für Menschen mit Behinderungen zuständigen Ministerium zu erstatten. Dieser Bericht wird erstmals fällig zum 30. April 2021.