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Landesgleichstellung in Sachsen

Geregelt in SächsInklusG (BfWebG)

In Sachsen gilt das Sächsische Inklusionsgesetz (kurz: SächsInklusG) von Juli 2019. Barrierefreie Informationstechnik wird im Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – kurz: BfWebG) von April 2019 geregelt.

Das BfWebG verweist auf die Anforderungen der BITV 2.0, nach denen sich Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen zu richten haben. Das heißt unter anderem, dass eine Barrierefreiheits-Erklärung und ein Feedback-Mechanismus zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Berichterstattung und Überwachung der Einhaltung übernimmt der Staatsbetrieb Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig. Als Umsetzungsfrist für Websites öffentlicher Stellen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, gilt der Zeitraum ab dem 23. September 2020. Die Anforderungen des BfWebG müssen für mobile Anwendungen ab dem 23. Juni 2021 umgesetzt werden.