Landesgleichstellung in Schleswig-Holstein
Geregelt in LBGG
Schleswig-Holstein regelt die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz – kurz: LBGG) von November 2008. Das LBGG dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2102 und bezieht sich in Paragrafen § 12b auf die vier Grundprinzipien der WCAG 2.1. Zudem erläutert es die Inhalte der zur Verfügung zu stellenden Barrierefreiheits-Erklärung.
Die Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen von September 2019 widmet sich unter anderem den Anforderungen des Feedback-Mechanismus und des Beschwerdeverfahrens. Die Durchführung, Berichterstattung und Überwachung der digitalen Barrierefreiheit übernimmt das Ministerium für Digitalisierung.