Unterschiede zwischen dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Sowohl das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als auch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) befassen sich mit Barrierefreiheit in der IT. Sie haben neben ihren Gemeinsamkeiten allerdings Unterschiedliche Zielgruppen und Anforderungen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sind zwei zentrale Regelwerke, die die Barrierefreiheit in Deutschland regeln. Beide haben das Ziel, Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu Produkten, Dienstleistungen und Informationen zu erleichtern. Dennoch unterscheiden sie sich in ihrer Herkunft, ihrem Geltungsbereich und ihren konkreten Anforderungen. Dieser Artikel bietet eine kurze Einführung in beide Regelwerke, zeigt ihre Gemeinsamkeiten auf und stellt ihre Unterschiede heraus.

Herkunft und Begriffsdefinition

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, dem sogenannten European Accessibility Act. Es wurde 2021 verabschiedet und tritt bis 2025 in Kraft. Das Gesetz legt Anforderungen an die Barrierefreiheit für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen fest, darunter digitale Kioske, Bankautomaten, E-Books und Online-Plattformen.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) wurde erstmals 2002 eingeführt und basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Ihre Aktuelle Fassung auf Bundesebene, die BITV 2.0, basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 und wurde im Jahr 2019 verabschiedet. Sie regelt die Barrierefreiheit von Informationstechnik in öffentlichen Einrichtungen, insbesondere von Websites und mobilen Anwendungen.

Gemeinsamkeiten

Beide Regelwerke verfolgen das Ziel, Barrierefreiheit zu fördern und die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Sie setzen sich dafür ein, Hindernisse in digitalen und physischen Bereichen abzubauen und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen gleichberechtigt partizipieren können.

Sowohl das BFSG als auch die BITV berufen sich auf den EU-Standard EN 301 549. Diese Norm definiert technische Anforderungen an die Barrierefreiheit, um sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen sowohl für Menschen mit als auch ohne Behinderungen nutzbar sind. Die Grundlage dafür bildet der de-facto internationale Industriestandard für barrierefreie Web-Anwendungen: Die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG. Durch die Orientierung an globalen Standards wird eine einheitliche Grundlage geschaffen, die auch internationale Vergleichbarkeit ermöglicht.

Beide Regelwerke legen konkrete technische und gestalterische Anforderungen fest. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zu ausreichenden Kontrasten, einer einfachen Bedienbarkeit und der Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder und andere visuelle Inhalte. Ziel ist es, Barrieren bei der Nutzung von digitalen und physischen Angeboten effektiv abzubauen.

Unterschiede

Geltungsbereich

Das BFSG richtet sich an Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten, darunter auch private Anbieter. Im Gegensatz dazu gilt die BITV für öffentliche Einrichtungen, insbesondere deren digitale Angebote wie Websites und Apps.

Rechtsgrundlage

Während BFSG und BITV 2.0 beide auf Initiative einer EU-Richtlinie entstanden sind, handelt es sich hier um Unterschiedliche Richtlinien mit unterschiedlichen Zielsetzungen.

Anwendungsbereich

Während das BFSG sowohl digitale als auch physische Produkte und Dienstleistungen umfasst, wie etwa Geldautomaten und Fahrkartenautomaten, konzentriert sich die BITV ausschließlich auf digitale Angebote. Hierbei liegt der Fokus insbesondere auf Websites und mobilen Apps.

Zielgruppen

Die Zielgruppen der beiden Regelwerke unterscheiden sich ebenfalls deutlich. Das BFSG betrifft vor allem Unternehmen aus der Privatwirtschaft, die spezifische Produkte und Dienstleistungen anbieten. Die BITV hingegen richtet sich ausschließlich an öffentliche Stellen, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten müssen.

Fazit

Das BFSG und die BITV sind wichtige Bausteine der Barrierefreiheit in Deutschland, die sich in ihrem Geltungsbereich und ihrer Zielgruppe ergänzen. Während das BFSG einen breiteren Fokus auf Produkte und Dienstleistungen hat, adressiert die BITV gezielt digitale Angebote öffentlicher Einrichtungen. Zusammen tragen beide dazu bei, die Barrierefreiheit in Deutschland umfassend zu verbessern.